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Rechtsprechung
   BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1871
BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92 (https://dejure.org/1994,1871)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1994 - 8 AZR 275/92 (https://dejure.org/1994,1871)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 (https://dejure.org/1994,1871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 286 Abs. 1, §§ 285, 284, 276 Abs. 1, § 104 Nr. 2, § 105
    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung wegen Geschäftsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 32
  • NJW 1994, 2501
  • MDR 1994, 923
  • NZA 1994, 693
  • BB 1994, 1010
  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Diejenigen, die sich darauf berufen wollen, dass die Voraussetzungen dieser Ausnahme vorliegen, haben die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, [...] Rn. 16; Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, Rn. 24; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92, [...] Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1 BvR 70/07, 1 BvR 71/07, [...] Rn. 18; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 5 U 49/10, [...] Rn. 30; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, § 104 Rn. 18 mwN).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Das ist zB dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam ist (vgl. BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 486/02 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 27; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328 = AP BGB § 615 Nr. 97 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 55) , also ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht besteht (vgl. BAG 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - BAGE 76, 32 = AP BGB § 286 Nr. 2 = EzA BGB § 285 Nr. 1) .
  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des

    (1)              Da die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person den gesetzlichen Regelfall bildet und Mängel der Geschäftsfähigkeit demgegenüber eine besondere Ausnahme darstellen (vgl. Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 42. Edition, Stand: 01.02.2017, § 104 Rn. 13), hat derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme berufen will, die hierfür maßgeblichen Tatsachen dazulegen und zu beweisen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 -, Rn. 22, juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, Rn. 18, juris; Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearbeitung 2017, § 104 Rn. 30).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger

    Das ist zB dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, daß die Kündigung unwirksam ist (Senat 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11), also ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht besteht (Senat 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - BAGE 76, 32 = AP BGB § 286 Nr. 2 = EzA BGB § 285 Nr. 1).
  • LAG Köln, 06.02.1998 - 11 Sa 1044/97

    Weitervergütungsanspruch; Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug;

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  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Der Rechtsirrtum ist entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (vgl. BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350, 353 mwN; 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - BAGE 76, 32, 34; 1. Februar 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 18, jeweils zu § 285 BGB).
  • LAG Hamburg, 13.02.2008 - 5 Sa 69/07

    Schadensersatzanspruch - entgangenes Trinkgeld - Verdachtskündigung

    Das ist zB dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 486/02 - AP Nr. 4 zu § 276 BGB; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11; 22. März 2001 - 8 AZR 536/00 - EzBAT § 8 BAT Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers Nr. 31)), also ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht besteht (BAG 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - AP Nr. 2 zu § 286 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 6 Sa 93/06

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

    Durfte der Arbeitgeber nach Abwägung der Gesamtumstände auf die Wirksamkeit seiner Maßnahme vertrauen, so handelt er nicht fahrlässig (vgl. BAG vom 17.02.1994 - 8 AZR 275/92 -).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 9 Sa 1734/10

    Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberin bei der Kündigung; unbegründete

    Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass eine von ihm ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, also ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht besteht (BAG, Urteil vom 17.07.2003 - 8 AZR 486/02 - in: AP Nr. 27 zu § 611 Haftung des Arbeitgebers; Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - in: NZA 03, S. 268 ff; Urteil vom 17.02.1994 - 8 AZR 275/92 - in: AP Nr. 2 zu § 286 BGB).
  • LAG München, 28.06.2011 - 6 Sa 252/11

    Altersdiskriminierung

    Für die unterschiedliche Behandlung gibt es billigenswerte Gründe (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 360/08, NZA 2009, 962; BAG v. 10.11.1994 - 6 AZR 486/94, NZA 1994, 693).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Geschäftsfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1474
BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern

  • Der Betrieb

    Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) vom 3.7.1991 (SächsGVBl. 1991 S. 213) §§ 4, 16, 22, 23, 40, 42, 64, 65; Verordnung über Grundsätze und Rahmenregelungen für allg... emeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen - Vorläufige Schulordnung - vom 18.9.1990 (GBl. DDR I S. 1579) § 16; Verordnung über die Bildung von vorläufigen Schulaufsichtsbehörden vom 30.5.1990 (GBl. DDR I S. 296) §§ 2, 3; Verordnung zum Ausgleich notwendiger Personalkosten für Horterzieher (PersHortDV) vom 2.9.1991 (SächsGVBl. 1991 S. 387) § 1; Einigungsvertrag (BGBl. II 1990 S. 1239) Art. 3 Ziff. 33; BGB §§ 164, 177, 180, 613a; GG Art. 28 Abs. 2.
    Neue Bundesländer: Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 125
  • NZA 1995, 125
  • BB 1994, 1360
  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92
    Bei der Bestimmung dessen, was zu dem Bereich gehört, der durch die Verfassung gegen jede gesetzliche Schmälerung gesichert ist, muß der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 - BVerfGE 17, 172, 181 f., m. w. N.).

    Im Kommunalrecht waren ferner seit jeher gesetzliche Regelungen üblich, die bei Eingemeindungen die aufnehmende Gemeinde verpflichteten, die Beamten der aufgenommenen Gemeinde in ihren Dienst zu übernehmen (vgl. die umfangreichen Beispiele in BVerfGE 17, 172, 183 ff.).

    Abgesehen von allgemeinen Einstellungspflichten und von Eingriffen in die Personalhoheit der Gemeinden im Zusammenhang mit Gebietsänderungen, Auflösungen von Zweckverbänden und Übergang von Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf das Land können in Ausnahmefällen auch andere, die Personalhoheit der Gemeinden beeinträchtigende Regelungen den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung unangetastet lassen, wenn die Übernahmeverpflichtung der Gemeinden sich auf Bedienstete beschränkt, die Aufgaben wahrgenommen haben, die auf die Gemeinden übergegangen sind (BVerfGE 17, 172, 185).

  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92
    Zum einen sind derartige Unklarheiten im Streitfall nicht ersichtlich, zum anderen muß die grundsätzliche Frage des Bestands des Arbeitsverhältnisses vorab geklärt werden können (vgl. nur BAG Urteil vom 2. Juni 1976 - 5 AZR 131/75 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 1, 2 der Gründe).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Insoweit ist die Fallgestaltung bei § 16 Abs. 3 des Sächsischen SchulG nicht vergleichbar (hierzu Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 - AP Nr. 10 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).

    Gerade der Arbeitsplatz der Klägerin ist eng an die Nutzung des Gebäudes gebunden (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 - aaO., zu II 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich letztlich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden, wobei der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen trägt, aus denen sich ausnahmsweise die Treuwidrigkeit einer während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausgesprochenen Kündigung ergeben soll (BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 639/92, NZA 2004, 845; Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02, SAE 2004, 46; Urteil vom 01.07.1999 -2 AZR 926/98, PersR 1999, 507; KR-Friedrich § 13 KSchG Rdnr. 257 f m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 27.09.1994 - 12 (10) Sa 222/93

    Beschäftigung mit Verwaltungsaufgaben ; Übergang der Schulträgerschaft ;

    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin als Horterzieherin an Schulen im Freistaat Sachsen ist mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen am 01. August 1991 gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG auf die Stadt D als Schulträger übergegangen (vgl. BAG vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin zum damaligen Zeitpunkt Arbeitnehmerin des Freistaates Sachsen war (vgl. zur Problematik auch BAG vom 16.03.1994, aaO., II 1 a der Entscheidungsgründe).

  • LAG Sachsen, 27.09.1994 - 12 (10) Sa 211/93

    Beschäftigung mit Sekretariatsaufgaben; Übergang der Schulträgerschaft ;

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  • LAG Sachsen, 27.10.1994 - 12 (10) Sa 211/93
    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin als Horterzieherin an Schulen im Freistaat Sachsen ist mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen am 01. August 1991 gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG auf die Stadt D als Schulträger übergegangen (vgl. BAG vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin zum damaligen Zeitpunkt Arbeitnehmerin des Freistaates Sachsen war (vgl. zur Problematik auch BAG vom 16.03.1994, aaO., II 1 a der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94

    Arbeitgeber - Horterzieher in Mecklenburg-Vorpommern

    cc) Damit weicht die landesgesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern von der im Freistaat Sachsen ab, zu der das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. März 1994 entschieden hat (- 8 AZR 639/92 - NZA 1995, 125), daß die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher an Schulen im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächs. GVBl. 1991 S. 213) am 1. August 1991 auf die Gemeinden als Schulträger gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG übergegangen sind.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.1995 - 6 Sa 1700/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit;

    Zwar gehört zu diesem Recht auch die Personalhoheit, gewisse Beeinträchtigungen sind insoweit jedoch herkömmlich (vgl. BVerfGE 17, 172, 183 ff.; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.1995 - 6 (5) Sa 204/94

    Kündigung wegen Übergang eines Unternehmens oder Unternehmensteils; Gesetz zur

    Zwar gehört zu diesem Recht auch die Personalhoheit, gewisse Beeinträchtigungen sind insoweit jedoch herkömmlich (vgl. BVerfGE 17, 172, 183 ff.; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • LAG Sachsen, 30.09.1994 - 3 Sa 127/94

    Wirksamkeit einer Kündigung gegen eine die Lehrbefähigung besitzende Person

    Zwar ist davon auszugehen, daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin gemäß § 16 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Frei-Staat Sachsen vom 03.07.1991 (Sächs. GVBl. Nr. 15, S. 213 ff) mit Wirkung vom 01.08.1991 auf die Stadt Dresden Übergegangen ist (LAG Chemnitz, Urteil v.07.10.1992 - 3 (5) Sa 51/92 - jetzt auch BAG, Urteil v. 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1996 - C-298/94

    Annette Henke gegen Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft Brocken. -

    ( 25 ) Urteil des Bundcsarbcitsgcrichts vom 16. März 1994, AZ: 8 AZR 639/92, veröffentlicht in Nene Zeitschrift für Arbeitsrecht 1995, S. 125 bis 127; Urteil des Bundcsarbcitsgerichur vom 21. Juli 1994, AZ: S AZR 227/93, veröffentlicht in Entscheidungen zum Wirlschaftsrecht 1995, S. 119; Urteil des Bundcsarbcitsgcrichts vom 7. September 1995, AZ: 8 AZR 928/93, veröffentlicht in Arbeit und Recht 1996, S.29.
  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 425/94
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.1994 - 5 Sa 431/93

    Kündigungsschutzklage; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Übergang; Volksbildung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93

    Arbeitsverhältnis: Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 666/92

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Auswirkung des

  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 784/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes - Zustandekommen eines

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Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2888
BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Einbeziehung einer Notdienstpauschale in die Berechnung einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für die Berechnung des Urlaubsentgelts - Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit

  • rechtsportal.de

    Lohnfortzahlung: Berechnung - Einbeziehung einer Notdienstpauschale

  • Der Betrieb

    LFZG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 3, § 9; ZPO § 145 Abs. 1, § 300; MTV für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 5.5.1990 §§ 11, 12
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Einbeziehung von Notdienstpauschalen als variabler Bestandteil des Monatslohns in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 12.10.1992 - 11 Sa 597/92

    Postulationsfähigkeit; Arbeitgeberverband; Niederlassung; Unternehmen;

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 - 11 Sa 597/92 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Anspruch auf Krankenvergütung in Höhe von 209, 37 DM brutto nebst Zinsen entschieden hat.
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - n. v.) die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 (- 11 Sa 597/92 -), in dem ausdrücklich der Rechtssatz aufgestellt war, Bruttolohnansprüche seien im vollen Umfang und nicht nur in Höhe des Nettolohnanteils zu verzinsen, als unbegründet zurückgewiesen.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Der Senat hat sich insoweit bereits im Urteil vom 21. März 1995 (aaO), der Rechtsprechung des Fünften Senats angeschlossen, nach der für das Bereithalten der Arbeitskraft kein Aufwendungsersatz, sondern ein Arbeitsentgelt geschuldet wird (vgl. BAG 20. Oktober 1983 - 5 AZR 674/92 - DB 1994, 1626 = EzA LohnFG § 2 Nr. 24).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93
    Über den Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - entschieden.

    Bei der Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um Arbeitsentgelt für eine besondere Leistung des Arbeitnehmers, nämlich für die Verpflichtung, sich außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für den Arbeitseinsatz zur Verfügung zu halten (im Ergebnis ebenso für den Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    (3.1) In der Entscheidung vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - EzA LohnFG § 2 Nr. 24) wurde eine Notdienstpauschale, die Monteure für die Bereitschaft, an Notdiensttagen ständig zur Verfügung stehen, je Notdienstwoche erhalten, zu den Arbeitgeberleistungen gezählt, die nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Nord-Württemberg/Nord-Baden gültig ab 1. April 1990 bei der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu berücksichtigen sind.
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98

    GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage,

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  • LAG Bremen, 10.06.1999 - 4 Sa 284/98

    Urlaubsvergütung in der Stahlindustrie - Rufbereitschaftszeiten mitrechnen

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  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (4) Sa 968/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

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  • LAG Köln, 08.09.1998 - 13 (4) Sa 1378/97

    Höhe einer Betriebsrente; Versorgungszusage nach der Leistungsordnung des Essener

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  • LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98

    Betriebsrentenzusage (dynamische Versorgungszusage); Auslegung eines

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  • LAG Köln, 11.08.1999 - 13 (5) Sa 1017/97

    Auslegung, Betriebliche Altersversorgung Essener Verband, Gruppenbetrag, Erhöhung

  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (6) Sa 1410/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (4/10) Sa 1708/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

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Rechtsprechung
   BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2486
BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93 (https://dejure.org/1994,2486)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1994 - 3 AZR 700/93 (https://dejure.org/1994,2486)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1994 - 3 AZR 700/93 (https://dejure.org/1994,2486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld - Zulässigkeit einer Revisionsentscheidung ohne mündliche Verhandlung - Geltung und Anwendbarkeit tarifvertraglicher Regelungen - Rechtmäßigkeit einer echten Rückwirkung - Rechtsstellung von ungekündigten Arbeitnehmern bei ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld

  • Der Betrieb

    TVG § 1; Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Metall- und Elektroindustrie vom 17.7.1990 (TVKQ) §§ 4, 5, 6; ZPO § 87 Abs. 1
    Neue Bundesländer: Kein Zuschuß zu tariflichen Ausgleichsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1469
  • NZA 1995, 34
  • BB 1994, 1572
  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93
    Es genügte, wenn die Arbeitnehmer, die Unterhalts- oder Kurzarbeitergeld bezogen, den besonderen Kündigungsschutz des TVKQ in Anspruch nehmen konnten (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92).

    Darauf, ob das Sozialplanvolumen insgesamt größer ist als die Belastungen aus dem TVKQ oder ob der Sozialplan den einzelnen Arbeitnehmer günstiger stellt, kommt es nicht an (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92).

    Dies zeigt bereits der Katalog der möglichen, einen Sozialplan auslösenden Betriebsänderungen in § 111 Satz 2 BetrVG (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 21. April 1993 (- 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu B II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 10. November 1993 (- 4 AZR 642/92 - zu B II der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausführlich begründet.

    § 5 Abs. 2 und § 6 TVKQ verlangen für die anspruchsvernichtende Wirkung eines Sozialplanes nur, daß zwischen dem Tarifvertrag und einem Sozialplan als Folge einer Betriebsänderung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu B II 2 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 439/89

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung des Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93
    Der Ausschluß jeder Nachwirkung des TVKQ (zur rechtlichen Zulässigkeit vgl. BAGE 53, 1 [BAG 03.09.1986 - 5 AZR 319/85] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAGE 65, 359 = AP Nr. 19 zu § 4 TVG Nachwirkung; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 247; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1467) zwingt nicht zu der Annahme, daß auch die auflösende Bedingung nur bis zum Ablauf des Tarifvertrages eintreten kann.
  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 319/85

    Tarifvertrag - Tarifvertragsparteien - Ausschluss der Nachwirkung - Konkludentes

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93
    Der Ausschluß jeder Nachwirkung des TVKQ (zur rechtlichen Zulässigkeit vgl. BAGE 53, 1 [BAG 03.09.1986 - 5 AZR 319/85] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAGE 65, 359 = AP Nr. 19 zu § 4 TVG Nachwirkung; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 247; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1467) zwingt nicht zu der Annahme, daß auch die auflösende Bedingung nur bis zum Ablauf des Tarifvertrages eintreten kann.
  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74

    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93
    Der Ausschluß jeder Nachwirkung des TVKQ (zur rechtlichen Zulässigkeit vgl. BAGE 53, 1 [BAG 03.09.1986 - 5 AZR 319/85] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAGE 65, 359 = AP Nr. 19 zu § 4 TVG Nachwirkung; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 247; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1467) zwingt nicht zu der Annahme, daß auch die auflösende Bedingung nur bis zum Ablauf des Tarifvertrages eintreten kann.
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 642/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld

    Auszug aus BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93
    Dies hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 21. April 1993 (- 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu B II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 10. November 1993 (- 4 AZR 642/92 - zu B II der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausführlich begründet.
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